April 02, 2006

Verfassungsbeschwerde

Wie Andi entdeckt hat, wird gerade eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühr für Internet-PC vorbereitet. Dahinter steckt die Initiative www.pc-gebuehr.de, vertreten durch die Rechtsnwaltskanzlei Marwitz. Die Musterbeschwerde wird ergänzt durch Unterschriften von Personen, die die Aktion unterstützen (kann aber sein, daß es dafür schon zu spät ist, auf der Seite der Kanzlei wird ein Termin im März genannt). Die Erweiterung der Fernsehgebühren auf internetfähige Computer (und sogar auf bestimmte Handys) ist beschlossen und tritt ab 2007 in Kraft (Spiegel-Artikel). Ich nutze die Gelegenheit, meine Argumente gegen die Praxis der Rundfunkgebühren hier mal zusammenzutragen. Im bürgerlichen Recht gibt es den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der gibt dem Bürger das Recht, selbst zu bestimmen, mit wem er einen Vertrag abschließt. Danach dürfte ich mich also auch gegen das Rundfunk- und Fernsehangebot entscheiden und müßte dann auch keine Gebühren bezahlen. Tatsächlich darf ich dann aber auch kein empfangsfähiges Gerät besitzen, denn bereits der Besitz von Rundfunkempfängern ist gebührenpflichtig. Zugang zu Informationen - kostenlos oder zu einem angemessenen Preis - sind wesentlich für eine Demokratie und Rundfunk ist das populärste Informationsmedium. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte im Wesentlichen der Information der Bürger dienen. Stattdessen werden derjenigen, die Gebühren zu zahlen beit ist, Millionen verschlingende Unterhaltungsgalas quasi aufgezwungen. Man kann über den Zweck des öffentlich-rechtlichen Angebots sicher verschiedener Meinung sein, aber die Unverhältnismäßigkeit ist offensichtlich. Im Katastrophenfall sollte eigentlich jeder Bürger Zugang zu einem Rundfunkempfänger haben um sich informieren zu können. Die Verordnung verbietet ihm aber, ein unbenutztes Radio im Schrank liegen zu haben, wenn er nicht zahlt. Ein Auto ohne Radio bekommt man kaum zu kaufen. Wer keine Gebühren zahlen will, muß das Radio extra ausbauen lassen. Genauso geht es der, die einen Fernsehapparat nur zum DVDs gucken benutzen möchte, die soll allen Ernstes den Tuner des Fernsehers ausbauen lassen. Wer den Vertrag nicht eingehen will, dem entstehen also Mehrkosten, die die Rundfunkgebühren womöglich sogar überschreiten. Die Ausweitung auf internetfähige PCs verschärft dieses Problem. Ab nächstes Jahr darf niemand, der keine Rundfunkgebühren bezahlt, mehr einen Computer besitzen. Praktisch jeder Computer ist heute internetfähig. Auch dieses Weblog darf man nur noch gegen GEZ-Gebühr lesen. Ich kann meinen Beruf als Informatiker nicht mehr ausüben, wenn ich nicht bereit bin, Fussballübertragungen mitzufinanzieren. Das gilt auch für den größten Teil aller Gewerbetreibenden, die einen Computer brauchen. Die Regelung wird damit begründet, daß einige öffentlich-rechtliche Anstalten Live-Streams ihrer Sendungen im Internet frei zur Verfügung stellen. Das Internet ist ein öffentliches Medium und die Sender sind nicht verpflichtet, ihre Sendungen einzustellen. Das ist grad so, als wollte ein Straßenclown die Passanten zum Bezahlen zwingen. Das Prinzip läßt sich beliebig ausweiten, manche prophezeihen schon TV-Gebühren für Autobahnnutzer. Vielleicht soll ich demnächst auch noch für das Anschauen der Wettendass-Werbung an der Bushaltestelle bezahlen? Und darf sonst nicht mehr raus, auch wenn ich versichere, dass ich bei sowas sowieso immer weggucke. Studis der Uni Jena haben eine Petition beim Thüringer Landtag eingereicht. Sie argumentieren:
Wohnst du zum Beispiel im Studentenwohnheim/ WG und hast einen Internetzugang, so zahlst du ab 1.1.2007 im Jahr 204,36 Euro GEZ-Gebühren, egal, ob du einen Fernseher bzw. Radio besitzt oder nicht. Wir finden eine solche Regelung nicht angemessen ...
Zu allem kommt, daß die Methoden der GEZ rechtlich sehr fragwürdig sind. Dazu gibt ein lesenswertes aber leider mittlerweile kostenpflichtiges Spiegel-Dossier "Datenkrake GEZ". Außerdem frage ich mich, wie die GEZ überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist. Warum darf ein Franzose die gleiche Sendung auf arte kostenlos anschauen und ich nicht? In anderen europäischen Ländern gibt es meines Wissens keine vergleichbaren Regelungen. Den Schlusssatz überlasse ich dem Leser.

1 comment:

Anonymous said...

Du hast voellig recht, Ralf. Sehr gutes Artikel.

Allerdings sieht das genau so aus wie die Mehrwertsteuerserhoehung und Studiengebuehr: Der Staat ist pleite, und die Regierung lasst lieber die Leute kassieren als wichtige Reformen zu nehmen, weil die Leute dann nicht protestieren.