January 25, 2006

Gesinnungstest

In Baden-Württemberg wird die Gesinnung muslimischer Einreisewilliger seit dem 1. Januar in einem Gespräch überprüft, das nach einem vorgegebenen Gesprächsleitfaden ablaufen soll. Dessen Wortlaut findet man z.B. hier oder gleich nebst einem hilfreichen Antwortleitfaden hier. Eine Kostprobe aus letzterem:
7. Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder seine Tochter zu Hause einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit "Schande macht"? [...] Antwort 2: Was meine Tochter angeht, ist in meiner Erziehung der Stubenarrest ein bewährtes Erziehungsmittel, um meiner Tochter klarzumachen, dass es Schande ist, Musik-CD's vom nächsten Kaufhaus zu klauen. Somit erhält sie die Zeit, die nötig ist, um darüber nachzudenken. Diese Erziehungsmethode habe ich von meinem Nachbarn Herr Müller. [...]
Mal im Ernst, es ist sicher richtig, Personen die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern, die nicht bereit sind, unsere Verfassung zu respektieren. Dazu gibt es aber wohl ohnehin bereits eine Loyalitätserklärung. Doch hier geht es nicht nur um konformes Verhalten, sondern auch um eine konforme Einstellung. Viele Fragestellungen in diesem Leitfaden enden mit "... was halten Sie davon?". Schwindeln ist natürlich nicht erlaubt:
Erklärung des Einbürgerungsbewerbers: [...] Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte.
Unwahre Angaben über die eigene Einstellung also. Gibt es dann auch eine Gedankenpolizei oder wie kann die Unwahrheit der Angaben aufgedeckt werden? Und im Falle einer Meinungsänderung, gelten dann die Ansichten zum Zeitpunkt der Einbürgerung? [via Stuttgart Blog, Weblog Menschenrechte]

2 comments:

Anonymous said...

Bis jetzt habe ich, außer Deinem Eintrag, von diesem Test noch nichts gehört. Ich finde es aber in der Tat bedenklich, wenn nicht ein Verhalten, sondern eine gewisse Geisteshaltung bei der Einreise muslimischer Religion angehöriger Menschen vorausgesetzt wird. :-(
Wir scheinen uns mittlerweile sowieso in einem politischen Rechtsruck zu befinden, so wie Europa in der zweiten Hälfte der 90er nach links gerückt ist. Schade.

Anonymous said...

Zu Deiner letzten Frage ein Auszug aus meinem Leitfaden, die juristisch zwar korrekt, jedoch keine Aufforderung zum Lügen ist.

"Dass Ihr vor dem Gespräch darüber belehrt werdet, dass Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft, im Falle einer Falschbeantwortung, wieder entzogen werden kann stimmt so nicht. Ihr dürft lügen. Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Einbürgerung die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Ein späterer Wegfall eines der Einbürgerungsvoraussetzungen rechtfertigt eine Rücknahme dagegen nicht. Ihr müsst also nur behaupten, dass ihr, nachdem ihr deutsche wurdet, euch um entschieden habt. Nur darf das nicht unmittelbar nach der Einbürgerung geschehen. Lasst ruhig mal sechs Monate vergehen."

Gruß